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LG Bochum, 28.05.2008 - I-3 O 506/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleichsansprüche entsprechend den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach dem Scheitern der Ehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.05.2008 - I-3 O 506/07
- OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
- BGH, 19.09.2012 - XII ZR 136/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.10.2007 - XII ZR 96/05
Wirksamkeit des ehevertraglichen Verzichts auf Zugewinnausgleich
Auszug aus LG Bochum, 28.05.2008 - 3 O 506/07
Der Beklagtenvertreter hat allerdings im Termin eingewandt, der neueren Entscheidung des BGH NJW 2008, 1076, 1078 ff sei zu entnehmen, dass derartige Ansprüche zukünftig nicht mehr bestehen, sondern dass die einmal vereinbarte Gütertrennung zu respektieren sei. - BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung
Auszug aus LG Bochum, 28.05.2008 - 3 O 506/07
Der Bundesgerichtshof hat unter Vorliegen besonderer Voraussetzungen in mehreren Fällen angenommen, dass Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten auch dann vorliegen können, wenn unbenannte Zuwendungen in der Ehe erfolgen (Rechtsgeschäft eigener Art) und dass sich nach dem Scheitern der Ehe entsprechend den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, wenn die Beibehaltung der Vermögensverhältnisse, die durch die Zuwendung eines Ehegatten an den anderen herbeigeführt worden sind, dem benachteiligten Ehegatten nicht zuzumuten ist (vgl. z.B. BGHZ 127, 48 ff m.w.N.).